Förderung

Für Akteure der IT-, Medien- und Kreativwirtschaft gibt es vielfältige Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten.

Eine Übersicht von städtischen Fördermitteln können in der Datenbank der Stadt recherchiert werden:

Portal zur städtischen Fördermittelsuche

Hier geben wir erste Information zu unserem Mittelstandsförderprogramm und eine Übersicht zu weiteren Förderinstitutionen. Für Beratungen stehen wir gerne zur Verfügung.

MITTELSTANDSFÖRDERPROGRAMM

Elisabeth Hauck vom Amt für Wirtschaftsförderung hat in einer gemeinsamen Infosession mit sechs anderen Institutionen im Februar 2021 die Eckpunkte des Mittelstandsförderprogramms vorgestellt.

Weitere Informationen folgen hier:

Als Unternehmerin und Unternehmer leben Sie von Ihrem Mut, von Ihren Ideen und von konkreten Projekten, die Ihrem Geschäft neue Impulse geben oder es in Krisenzeiten stabilisieren. Doch die Umsetzung braucht Zeit und eine gesicherte Finanzierung.

Die Stadt Leipzig, Amt für Wirtschaftsförderung, hat mit dem Mittelstandsförderprogramm ein eigenes kommunales Förderinstrument aufgelegt. Es ist ein zentraler Pfeiler der Bestandspflege der Wirtschaftsförderung. Ziel ist es, praktikable, Erfolg versprechende Lösungen zu entwickeln und dort finanziell zu unterstützen, wo die Kapazitäten kleiner und mittlerer Unternehmen einfach nicht ausreichen.

Wer kann beantragen?
Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 50 Mio. Euro mit Sitz in der Stadt Leipzig.

Was verbirgt sich dahinter?
Es handelt sich um einen Zuschuss. Unternehmen gehen in Vorleistung. Der Zuschuss ist gedeckelt. Es können i.d.R. zwischen 40 bis zu 70 % der Kosten gefördert werden. Die Förderung erfolgt nachrangig zu Bundes- und Landesförderprogrammen.

Maßnahmen
Im Mittelstandsförderprogramm werden vier verschiedene Maßnahmen gefördert. Mit der Maßnahme darf vor Antragstellung und Bewilligung nicht begonnen werden. Detaillierte Informationen sind unter www.leipzig.de/mittelstand abrufbar.


Verfahrensablauf

  1. Vor Antragsstellung Beratungsgespräch mit Amt für Wirtschaftsförderung
  2. Fristgerechte Abgabe 4 Wochen vor Beginn des Maßnahmebeginns
  3. Prüfung der Unterlagen im Amt (ggf. Nachforderungen)
  4. Interne Entscheidungsrunde im Projektteam und mit Amtsleitung
  5. Bei Bewilligung, Zusendung des Zuwendungsbescheids
  6. Durchführung der Maßnahme innerhalb des angegebenen Zeitraums (Projektabschluss, Bezahlung aller Rechnungen)
  7. Einreichung der Abrechungsunterlagen bis spätestens 3 Monate nach Durchführungszeitraum
  8. Prüfung und Auszahlung der bewilligten Fördersumme