
Ab sofort können Unternehmen Anträge auf Corona-Härtefallhilfen bei der Sächsischen Aufbaubank SAB stellen. Die Härtefallhilfen sind ein zusätzliches Angebot und ergänzen die bisherigen Hilfen von Bund und Land. Zielgruppe sind speziell diejenigen Unternehmen, bei denen die bestehenden Corona-Hilfen des Bundes, der Länder und der Kommunen nicht greifen (beispielsweise Überbrückungshilfen, Novemberhilfe, Dezemberhilfe).
Sächsische Unternehmen können die Anträge bei der Sächsische Aufbaubank stellen. Wichtig ist zu beachten, dass die Antragstellung ausschließlich durch einen vom Antragsteller beauftragten Dritten (Steuerberater, Wirtschaftprüfer, Rechtsanwalt, etc.) erfolgen kann. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Selbständige mit Sitz in Sachsen. Die Antragsfrist endet zum 30.09.2021.
Gewährt werden Billigkeitsleistungen für pandemiebedingte besondere Härten. Diese müssen zwischen dem 1. Juni 2020 und dem 30. Juni 2021 entstanden sein.
Weitere Infos zum Programm gibt es hier.
Einen Überblick über weitere Corona-Hilfen haben wir hier zusammengestellt.