
Wer kann was wo beantragen
Seit Beginn der Corona-Pandemie sind verschiedene Hilfsprogramme, Fördertöpfe und Maßnahmenpakete an den Start gegangen, die von unterschiedlichen Institutionen ausgehändigt bzw. verwaltet werden.
Die folgende Übersicht soll eine Hilfestellung bieten. Sie verweist auf Hotlines, die mit Rat und Tat zur Seite stehen und einige Links, die einen Überblick über aktuelle Entwicklungen zur Verfügung stellen.
Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir aktualisieren sie jedoch regelmäßig, wenn es neue Informationen gibt.
Stand 13.01.2021
Lotsentelefon Amt für Wirtschaftsförderung Stadt Leipzig
0341 123 5885
Sächsische Aufbaubank
0351 4910 1100
Handwerkskammer Leipzig
0341 21 88 300
Finanzamt Leipzig
0800 100 0214
Agentur für Arbeit
Arbeitnehmer: 0800 4 5555 00
Arbeitgeber: 0800 4 5555 20
Zentrale Corona-Hotline in Sachsen
0800 1000214
Mit der Dezemberhilfe werden erneut Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Tage der Schließungen im Dezember 2020 gewährt.
- Die Antragstellung ist ab sofort möglich.
- Weitere Informationen auch zur Beantragung gibt´s hier.
Zur Überbrückungshilfe III wird auch die „Neustarthilfe für Soloselbständige" gehören. Zu den zu berücksichtigenden Kosten soll für diese Gruppe künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von 25 Prozent des Umsatzes im Vergleichszeitraum zählen. Unternehmen der Veranstaltungs- und Kulturbranche sollen nach jetzigem Stand zudem für den Zeitraum März bis Dezember 2020 Ausfallkosten geltend machen können.
- Die Antragstellung wird in Kürze möglich sein.
- Weitere Informationen gibt´s hier.
Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, deren Betrieb pandemiebedingt temporär geschlossen werden muss(te)
- Antragstellung bis 31. Januar 2021
- weitere Informationen gibt´s hier.
Zuschuss bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen
umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020
- Antragstellung bis 31. Januar 2021
- weitere Informationen gibt´s hier.
Unterstützung bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen anlässlich der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie sowie Unterstützung von zukunftsgerichteten Projekten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationstätigkeit.
Das Mittelstandsförderprogramm umfasst weitere 16 Maßnahmen im Rahmen derer Leipziger Unternehmen Unterstützung erfahren können.
- weitere Informationen gibt´s hier.
Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich aufgelegt. Gefördert werden unter anderem pandemiebedingte Investitionen und Projekte verschiedener Kultursparten.
NEUSTART Literatur
Antragstellung bis 31. Dezember 2021
weitere Informationen gibt´s hier.
NEUSTART Übersetzer
Antragstellung bis 31. Januar 2021 und 30. April 2021
weitere Informationen gibt´s hier.
NEUSTART Buchhandel
Antragstellung bis 31. Januar 2021
weitere Informationen gibt´s hier.
NEUSTART Verlage
Antragstellung bis 31. Januar 2021
weitere Informationen gibt´s hier.
NEUSTART Bibliotheken und Archive
Antragstellung bis 31. Januar 2021 (Leuchtturmprojekte bis 31. Dezember 2020)
weitere Informationen gibt´s hier.
NEUSTART freie Tanzszene
Antragstellung bis 15. Januar 2021
weitere Informationen gibt´s hier.
NEUSTART Privattheater
Antragstellung bis 31. Januar 2021
weitere Informationen gibt´s hier.
NEUSTART E-Musik und Sprechtheaterverlage
Antragstellung bis 30. Juni 2021
weitere Informationen gibt´s hier.
NEUSTART Filmwirtschaft
Ausfallfonds und Verleih- und Vertriebsförderung
Anmeldung zum Ausfallfond muss spätestens 7 Wochen vor Drehbeginn erfolgen
Verleih- und Vertriebsförderung 31. Mai 2021
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NEUSTART Musik
Antragstellung bis 31. Januar 2021
weitere Informationen gibt´s hier.
NEUSTART Kunstmarkt
Antragstellung bis 31. Januar 2021
weitere Informationen gibt´s hier.
NEUSTART Darstellende Künste
- #TakeCare
Antragstellung bis 01. Februar 2021
weitere Informationen gibt´s hier.
- AUTONOM Sonderprogramm für Projekte zur Künstlichen Intelligenz und Darstellenden Künsten
Antragstellung bis 01. Februar 2021
weitere Informationen gibt´s hier.
- Global Village – Sonderprogramm für den ländlichen Raum
Antragstellung bis 01. Februar 2021
weitere Informationen gibt´s hier.
NEUSTART Fonds Sozikultur
Antragstellung bis 31. Januar 2021. 3. Themenausschreibung unter dem Fokus „Diversität + Inklusion + Vielfalt“.
weitere Informationen gibt´s hier.
GEMA-Mitglieder können unter bestimmten Voraussetzungen Vorauszahlungen aus dem „Schutzschirm LIVE“ beantragen
- Antragsstellung ab sofort, Anträge werden sukzessive entsprechend ihrem Eingang bearbeitet
- weitere Informationen gibt´s hier.
Im Rahmen der aktuellen Situation durch die Auswirkungen der Pandemie können in Not geratene Wortautoren und Verleger ein zinsloses Darlehen bis max. 1.000 Euro beantragen.
Weitere Informationen gibt´s hier.
Um Existenzen freier Träger der sächsischen Kunst- und Kulturlandschaft zu sichern, unterstützt der Freistaat Sachsen Härtefälle mit einem einmaligen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro. Bei finanziellen Engpässen, die im Verlauf des Jahres 2020 entstehen, hilft die Förderung, Liquiditätsbedarf infolge der Corona-Pandemie zu überbrücken. Bei nachweislich höherem Bedarf sind im Einzelfall bis zu 50.000 Euro Zuschuss möglich.
- Antragsfristen: Für das Jahr 2020 muss der Antrag bis 31. Dezember 2020 gestellt werden.
Für das Jahr 2021 ist die Antragsfrist der 20. November 2021.
- Beantragung und weitere Informationen über die Sächsische Aufbaubank
Förderkredit für Selbstständige und Unternehmen
- Abschluss bis 30. Juni 2021
- weitere Informationen gibt´s hier.
Kredit für etablierte Unternehmen, die mindestens 5 Jahre am Markt sind
- Abschluss bis 30. Juni 2021
- weitere Informationen gibt´s hier.
Kredit für Unternehmen in Sachsen zur Sicherung von Liquiditätsfinanzierungen im Zuge der Auswirkungen des Corona-Virus
- weitere Informationen gibt´s hier.
Förderkredit für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind
- Abschluss bis 30. Juni 2021
- weitere Informationen gibt´s hier.
Antragsberechtigt sind wissensbasierte, technologieorientiere Start-ups in Sachsen, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind.
- weitere Informationen gibt´s hier.
Für die Förderung kommen KMU infrage, die staatlich anerkannte Ausbildungsberufe, Ausbildungsberufe nach dem Pflegeberufe-, Krankenpflege- und/ oder Altenpflegegesetz oder in den praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen, die bundes- und landesrechtlich geregelt sind, ausbilden
weitere Infos auch zu
- Ausbildungsprämie und -prämie plus
- Zuschuss zur Ausbildungsvergütung sowie
- Übernahmeprämie für Insolvenzlehrling
gibt´s hier.
Kurzarbeitergeld kann gewährt werden, wenn zwischen Arbeitgeber und den betroffenen Beschäftigten eine arbeitsrechtliche Reduzierung der Arbeitszeit im Betrieb vereinbart wurde und damit ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall einhergeht.
- Erleichterungen gelten noch bis 31. Dezember 2021
- weitere Informationen gibt´s hier.
Der Gesetzgeber hat aufgrund der Corona-Pandemie den vereinfachten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung bis zum Jahresende verlängert (z.B. Aussetzen der Vermögensprüfung, Übernahme der Kosten der Unterkunft).
- erleichterte Bedingungen gelten für Bewilligungszeiträume, die vor dem 31. Dezember 2020 beginnen
- weitere Informationen gibt´s hier.
Ausgleichszahlungen der Landesdirektion Sachsen
- weitere Informationen gibt´s hier.
Ausgleichszahlungen der Landesdirektion Sachsen für Eltern, die ihre Kinder aufgrund von Schul- und Kita-Schließung selbst betreuen müssen.
- weitere Informationen gibt´s hier.