Endlich in der KSK! Antragstellung & FAQ


Was: Seminar
Wann: 19. Mai 2021 - 14:00 bis 15:30 Uhr
Wo: digital

Impuls: Fred Janssen, Berater bei der Künstlersozialkasse (Wilhelmshaven)


Mit der Künstlersozialversicherung sind seit 1983 die selbständigen Künstler:innen und Publizist:innen in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen mit der Besonderheit, dass sie nur etwa die Hälfte ihrer Beiträge zu tragen brauchen und damit so günstig gestellt wie Arbeitnehmer:innen sind. Die andere Beitragshälfte wird durch die Künstlersozialabgabe der Kunst- und Publizistikverwerter:innen (z. B. Galerien, Musikschulen, Theater, Rundfunkanstalten, Werbeagenturen, Verlage) und durch einen Bundeszuschuss finanziert.

Um die Künstlersozialkasse (KSK) ranken sich Geschichten und Gerüchte. Manche sind wahr, andere nicht, viele halten sich hartnäckig. Fakt ist: Die Hürden zur Aufnahme in die KSK sind - gerade für Berufsanfänger:innen - hoch. Fakt ist aber auch: Mit einem gut vorbereiteten Antrag steigen die Chancen enorm, dass man als Künstler:in in die KSK aufgenommen wird.


THEMEN

  • Grundsätzliches zur Künstlersozialversicherung und KSK
  • Welchen Versicherungsschutz bietet die Künstlersozialversicherung?
  • Voraussetzungen
  • Erläuterungen zum Antragsverfahren
  • Bemessungsgrundlage und Höhe der Beiträge
  • Krankenkassenwahl und Befreiungsmöglichkeiten mit Bezuschussung einer privaten Krankenversicherung
  • Krankengeldanspruch und Gestaltungsmöglichkeiten
  • Wie beeinflussen zusätzliche Einkünfte bzw. Nebentätigkeiten die Mitgliedschaft
  • Kurzinformation Künstlersozialabgabe


Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos, um eine rechtzeitige Anmeldung unter dem Link wird gebeten.


Diese Veranstaltung ist eine Kooperation mit der Hochschule für Bildende Künste Dresden und der Hochschule für Musik Dresden.

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