Stadt Leipzig – Kulturamt: Änderungen der Antragsfristen

Seit 2024 gilt die neue Fachförderrichtlinie Kultur. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Neue Antragsfrist für institutionelle Förderung: September für das Folgejahr
  • Neue Antragsfrist für Projektförderung: März für das 2. Halbjahr des laufenden Jahres

(Die Antragsfrist 30. September für Projekte im Folgejahr bleibt bestehen.)

  • Verlängerung der Mittelverwendungsfrist im Bereich Projektförderung von 3 auf 6 Monate
  • Verlängerung der Einreichfrist für Verwendungsnachweise im Bereich institutionelle Förderung von 3 auf 6 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums
  • Der vorzeitige Maßnahmebeginn bei Projektförderung gilt automatisch mit Antragstellung (Inanspruchnahme des vorzeitigen Maßnahmebeginn weiterhin auf Risiko des Antragstellers)

Link zur Fachförderrichtlinie Kultur der Stadt Leipzig