
Seit 2024 gilt die neue Fachförderrichtlinie Kultur. Die wichtigsten Änderungen sind:
- Neue Antragsfrist für institutionelle Förderung: September für das Folgejahr
- Neue Antragsfrist für Projektförderung: März für das 2. Halbjahr des laufenden Jahres
(Die Antragsfrist 30. September für Projekte im Folgejahr bleibt bestehen.)
- Verlängerung der Mittelverwendungsfrist im Bereich Projektförderung von 3 auf 6 Monate
- Verlängerung der Einreichfrist für Verwendungsnachweise im Bereich institutionelle Förderung von 3 auf 6 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums
- Der vorzeitige Maßnahmebeginn bei Projektförderung gilt automatisch mit Antragstellung (Inanspruchnahme des vorzeitigen Maßnahmebeginn weiterhin auf Risiko des Antragstellers)