Sachsen startet Soforthilfe-Zuschuss "Härtefälle Kultur"

Anträge können bis spätestens 20. November 2020 bei der SAB gestellt werden.

Ab sofort ist die Bean­tra­gung eines Sofort­hil­fe-Zuschusses "Här­te­fäl­le Kul­tur" für freie Trä­ger aus Kunst und Kul­tur mög­lich.

Mit dem Zuschuss unterstützt der Freistaat Sachsen:

- gemeinnützig anerkannte freie Träger im Bereich Kunst und Kultur,

- freie Träger im Bereich Kunst und Kultur ohne anerkannte Gemeinnützigkeit,

deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit infolge der amtlichen Maßnahmen während der Corona-Pandemie beeinträchtigt ist.

Ziel ist es, durch den Zuschuss finanzielle Engpässe zu überbrücken, die im Verlauf des Jahres 2020 entstehen, und so die Existenz der Träger zu sichern sowie zum Fortbestand der vielfältigen Kulturlandschaft beizutragen.

Die Höhe des einmaligen Zuschusses beträgt je nach erklärtem Liquiditätsbedarf bis zu 10.000 Euro.

Bei einem nachweisbar höherem Liquiditätsbedarf, kann der Zuschuss bis zu 50.000 Euro betragen.

Die zuständige Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB). Für den Verfahrensablauf ist der Antrag auf Förderung unter Verwendung vorgegebener Formulare einzureichen.

Die Anträge können bis spätestens 20. November 2020 bei der SAB gestellt werden.