"Sachsen hilft sofort" heute gestartet

Das Sächsische Hilfsprogramm steht ab heute allen Kleinstunternehmen und Soloselbstständigen zur Verfügung

Die Richtlinie des SMWA sieht vor, dass Einzelunternehmer (Solo-Selbständige), Kleinstunternehmen und Freiberufler in Sachsen, mit einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz bis zu 1 Mio. EUR dieses Hilfsprogramm beantragen können.

Es handelt sich dabei um eine Liquiditätshilfe in Form eines Darlehens. Kreatives Sachsen hat die Infos übersichtlich zusammengetragen:

WER ANTRAGSBERECHTIGT IST
Antragsberechtigt sind alle Selbständigen und Unternehmen, die ihren Sitz in Sachsen haben und einen Jahresumsatz von max. 1 Mio. EUR haben. Der/die Antragsteller/in muss zum 31. Dezember 2019 wirtschaftlich gesund gewesen sein. AntragstellerInnen müssen aufgrund der direkten Auswirkungen der Corona-Krise (z.B. durch Absage von Aufträgen und Veranstaltungen) einen Umsatzrückgang von mindestens 20 Prozent haben bzw. erwarten.

UMFANG UND DAUER
Das Darlehen wird als Projektförderung durch ein zinsloses, am Liquiditätsbedarf (weiterlaufende Betriebsausgaben) für zunächst vier Monate orientiertes Nachrang-Darlehen von mindestens 5.000 Euro und höchstens 50.000 Euro gewährt.

BEANTRAGUGUNG
Den Antrag kann ab sofort direkt bei der Sächsischen Aufbaubank beantragt werden. Das übliche “Hausbankprinzip” und die damit verbundenen umfangreiche Bonitätsprüfung für die Gewährung für Kredite entfällt.

RÜCKZAHLUNG
Das Darlehen ist für die gesamte Laufzeit von 10 Jahren zinslos und muss drei Jahre lang nicht zurück gezahlt werden. Auf Antrag des Unternehmens kann nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit mit der SAB eine individuelle Tilgungsvereinbarung getroffen werden. Sondertilgungen sind jederzeit möglich. Wichtig ist, dass das Darlehen nachrangig ausgestaltet ist, also nicht zur Überschuldung führen oder beitragen kann.

KANN DAS DARLEHEN AUCH BEANTRAGT WERDEN, WENN AUCH ANDERE HILFEN IN ANSPRUCH GENOMMEN WERDEN?
Ansprüche auf Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz sowie Versicherungsleistungen für Betriebsunterbrechungen / Betriebsausfall sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Sollte während der Laufzeit des Programms ein Förderprogramm des Bundes oder der Europäischen Union mit ähnlicher Zielrichtung für die Zuwendungsempfänger in Kraft treten, so sind diese vorrangig in Anspruch zu nehmen. Für den darüberhinausgehenden Liquiditätsbedarf kann eine Zuwendung nach dieser Richtlinie gewährt werden.

Die Info-Nummer der Sächsischen Aufbaubank lautet wie folgt: 0351 49101100