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Novemberhilfen: Vereinfachungen für Soloselbstständige

Wertschätzung für die Kultur- und Kreativwirtschaft

Die Kultur- und Kreativwirtschaft steht durch die Corona-Krise unter besonderem Druck Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Novemberhilfen sollen diesen ein Stück weit mildern und Solidarität mit der Branche zum Ausdruck bringen. So werden auch Soloselbstständige stärker Berücksichtigung finden und die Wege der Beantragung vereinfacht.

Soloselbstständige können für November 2020 bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes (Vergleichsmonat wählbar: November 2019 oder monatlicher Durchschnittsverdienst 2019) als direkte Hilfe vom Staat erhalten. Zudem können sie bis zu einer beantragten Fördersumme von 5.000 Euro selbst einen Antrag einreichen. Erst wenn diese Summe überschritten wird, muss der Steuerberater die Antragstellung übernehmen.

Eine weitere Wertschätzung erfährt die Kultur- und Kreativwirtschaft nach Aussage der Bundesregierung durch die weit gefasste Definition der direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen. Demnach gelten als indirekt betroffen diejenigen Betriebe oder Soloselbstständigen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihres Umsatzes in Zusammenarbeit mit den direkt betroffenen Unternehmen erwirtschaften.

Aktuelle Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hier regelmäßig aktualisiert und zusammengefasst.