Jetzt möglich: Anträge für Überbrückungshilfe III Plus

Auch wenn die Wirtschaft über den Sommer eine Aufholjagd hingelegt hat, gibt es weiterhin Bereiche, die unter Corona-bedingten Einschränkungen leiden. Diese Unternehmen können die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus weiter in Anspruch nehmen. Sie ist inhaltlich nahezu unverändert zur Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Die Antragsfrist wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Unternehmen, die bereits die Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September 2021 erhalten haben, und weitere Hilfe benötigen, können die Förderung für die Verlängerungsmonate Oktober bis Dezember 2021 einfach über einen Änderungsantrag erhalten. Alle Unternehmen, die bislang noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus gestellt haben, können einen Erstantrag für die volle Förderperiode Juli bis Dezember 2021 stellen. Damit die Hilfen schnell wirken, können die Unternehmen bei Erstanträgen auch Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 100.000 Euro pro Monat erhalten.

Verlängert wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten. Die Antragsstellung in der Neustarthilfe Plus für das 4. Quartal ist voraussichtlich Mitte Oktober möglich.

Weitere Infos zu den Förderbedingungen finden sich in Form von FAQ auf der Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.