Call-For-Entry für den Short Tiger 2024

Bis zum 30. November 2023 können freie Filmschaffende ihre Kurzfilme bei der AG Kurzfilm einreichen um am "Short Tiger Award" teilzunehmen. Der Kurzfilm darf nicht länger als 07:00 Minuten sein. Außerdem müssen die Filme in besonderer Weise für einen Einsatz als Vorfilm auf der Kinoleinwand geeignet sein.

(Für das Programm "Next Generation Short Tiger" qualifizieren sich automatisch nichtstudentische Produktionen mit einer Länge von bis zu 15 Minuten durch die Auswahl für den Katalog GERMAN SHORT FILMS 2023.)

Aus den Einreichungen für den "Short Tiger Award" schlägt die AG Kurzfilm einer Fachjury eine Auswahl vor. Der Award ist mit Preisgeldern in Höhe von jeweils 5.000 € dotiert. Das Preisgeld ist an die Vorbereitung oder Herstellung eines neuen Films zweckgebunden. Darüber hinaus qualifiziert man sich mit 5 Referenzpunkten für die Kurzfilmförderung der FFA. Die ausgezeichneten Filme werden im Rahmen des Filmfest Dresden, bei Kinomessen und anderen Branchenveranstaltungen gezeigt (u.a. Marché du Film beim Cannes Filmfesstival vom 14. bis 25. Mai 2024 oder bei der Filmkunstmesse Leipzig im Herbst 2024).

>>ACHTUNG: Hochschulfilme müssen über German Films eingereicht werden!<<

Weitere Informationen sowie Teilnahmebedingungen und Anmeldeformular.