FAQ zum Ideenwettbewerb

1. Was steckt hinter dem Ideenwettbewerb?
Der Einzelhandel ist im Wandel. Der Online-Handel wird immer wichtiger als Absatzkanal. Für den stationären Handel als Zugpferd für die Innenstadt, die Stadtteilzentren und Magistralen ist dies herausfordernd. Der Ideenwettbewerb soll einen Anlass bieten, neu über die Möglichkeiten von alternativen und innovativen Nutzungen in Ladenflächen nachzudenken. Wie kann die Innenstadt oder die Einkaufsstraße in der Nachbarstadt weiterhin ein belebter Ort sein, wo Menschen sich treffen?!

Das Amt für Wirtschaftsförderung (hier das Team der Digital- und Kreativwirtschaft) ruft daher zum Ideenwettbewerb auf. Unternehmen*innen und Akteure haben die Möglichkeit ihre Laden-, Ausstellungs- oder Veranstaltungskonzepte temporär zu erproben. Das Projekt ist Teil des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

2. Was wird im Rahmen des Wettbewerbs als Pop-Up-Store verstanden?
Unter einem Pop-up-Store wird ein Laden-, Ausstellungs- oder Veranstaltungskonzept verstanden, das zeitlich befristet und in übergangsweise leerstehenden Verkaufs- bzw. Lagerräumen umgesetzt wird.

3. Wer kann sich bewerben?
Der Wettbewerb richtet sich an Unternehmen, Vereine, Verbände, Netzwerke, Initiativen, Freiberufler, natürliche Personen, die ihr Projekt im Petersbogen in Leipzig erproben wollen. Beihilferechtliche Regelungen sind hierbei zu beachten.

4. Bis wann kann ich meine Bewerbung einreichen?
Bewerbungsschluss ist der 21. Juli 2024 (23:59 Uhr).

5. Was muss ich im Rahmen einer Bewerbung einreichen?
Damit die Bewerbung im Rahmen des Ideenwettbewerbs berücksichtigt werden kann, muss neben einem kurzen (max. 30 Sekunden) Bewerbungsvideo auch eine Projektbeschreibung (ca. 2 bis 5 Seiten, formlos) eingereicht werden. Diese muss neben den unter 6. aufgelisteten Punkten auch formelle Angaben zu Kontaktdaten und der Rechtsform enthalten.

Die formlose Projektbeschreibung sowie eine Verlinkung zum Bewerbungsvideo muss bis zum 21. Juli 2024 (23:59 Uhr) an popup@kreativwirtschaft-leipzig.de gesendet werden.

6. Auf welche Kriterien wird Wert gelegt?
Der/Die Gewinner*in wird aufgrund eines stimmigen Konzeptes ermittelt. Dabei sind die folgenden Kriterien relevant, zu denen jeweils kurze Ausführungen zu machen sind.

• Was befähigt Euch dazu einen Pop-up Store umzusetzen? Über welche Erfahrungen verfügt Ihr?
• Was ist der Zweck Eures Vorhabens und was ist das Besondere an Eurer Idee?
• Was ist Euer langfristiges unternehmerisches Ziel?
• Wie beschreibt Ihr Eure Kundenzielgruppe?
• Welchen Nutzen hat Euer Angebot für Eure potentiellen Zielgruppen?
• Wie erfahren Eure Kundenzielgruppen von Eurem Pop-up Store-Angebot (Marketing)?
• Wie plant Ihr die organisatorische Umsetzung des Pop-up Stores (Abdeckung der Öffnungszeiten, eingesetzte Mitarbeiter etc.)?
• Wie stellt Ihr Euch die visuelle Umsetzung des Ladens vor (z.B. Sichtbarkeit im Laufbereich Kundschaft)?

7. Wie wird der/die Gewinner*in ermittelt (Modus)?

Eine Jury entscheidet über der/die Gewinner*in.
Die Jury besteht aus je einer Vertreter*in des Petersbogens, dem Amt für Wirtschaftsförderung sowie dem Citymanager.
Die Bewertung erfolgt unter folgenden Kriterien: Plausibilität, Vollständigkeit, Innovationsgrad/ Kundennutzen, Marktpotential/ Wettbewerb, Standortbedeutung. Aus dieser Bewertung wird im ersten Schritt eine TOP 3 gebildet. Die Kanditat*innen haben dann noch einmal die Möglichkeit sich der Jury vorzustellen.

8. Wie und wann wird der Gewinner bekanntgegeben?
Der/Die Sieger*in wird zwischen Anfang / Mitte August 2024 bekannt gegeben. Wir begleiten die Ladeneröffnung öffentlichkeitswirksam.

9. Was ist der Gewinn?
Der/die Gewinner*in des Ideenwettbewerbs kann für den Zeitraum von max. 6 Monaten eine Ladenfläche im Erdgeschoss des Petersbogens in bester Lage der Leipziger Innenstadt nutzen. Die Nutzungsgebühr beträgt symbolisch 1 EUR pro Monat. Zusätzlich unterstützen wir beim Marketing. Es gibt vorhandene Ladenausstattung, die genutzt werden kann.&60;

10. Welche Flächen stehen zur Verfügung?

Erdgeschoss Petersbogen
• Fläche insgesamt 161 m²
• Verkaufsfläche ca. 150 m²
• abgetrennter, privater Toilettenbereich mit Waschbecken, ca. 2 m²
• Lager, bzw. Küchenraum mit Bodenfließen ca. 10 m²
• rückseitige Tür mit Zugang zur Laderampe

11. Ab wann und wie lange kann die Fläche genutzt werden?
Die Fläche kann vom 1. September 2024 bis zum 28. Februar 2025 genutzt werden. Danach erfolgt eine neue Wettbewerbsrunde.

12. Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich gewinne?
Die Fläche wird von der Wirtschaftsförderung Leipzig als Hauptmieter dem Gewinner für 6 Monate per Nutzungsvertrag für einen symbolischen Euro bereitgestellt. Die Vermietung erfolgt kautionsfrei. Die jeweils anfallenden Nebenkosten für den Strom werden vom Petersbogen / Amt für Wirtschaftsförderung übernommen.

13. Muss ich einen Mietvertrag unterzeichnen?
Ja, die Gewinner*innen werden zum Zwecke der temporären Nutzung einen Nutzungsvertrag mit dem Amt für Wirtschaftsförderung schließen.

14. Was muss ich sonst noch beachten?
Für die Fläche gilt, dass die Öffnungszeiten des Centers von den Gewinner*innen abgedeckt werden (Kernöffnungszeiten Montag bis Samstag von 10 Uhr bis 20 Uhr zzgl. Sonderöffnungszeiten wie verkaufsoffene Sonntage). Deswegen empfiehlt sich ggf. eine Bewerbung als Team. Gastronomieprojekte können nur eingeschränkt teilnehmen, da bspw. keine Fettabluft in den Flächen vorhanden ist.

15. Können Informationen über mich in der Presse verbreitet werden?
Im Rahmen der Berichterstattung über den Wettbewerb können Fotos, Film- sowie Tonmitschnitte im angemessenen Umfang veröffentlicht und ggf. auch durch andere Medien genutzt werden. Alle Teilnehmer des Ideenwettbewerbs erklären sich damit einverstanden, zu Zwecken der Berichterstattung im angemessenen Umfang zur Verfügung zu stehen.

Grundsätzlich gilt der Haushaltsvorbehalt:
Die finanziellen Mittel des Amtes für Wirtschaftsförderung stehen unter Haushaltsvorbehalt. D.h., dass erst nach Freigabe des städtischen Haushaltes durch die Landesdirektion Sachsen über die Mittel verfügt werden kann. Vorher sind ggf. keine Auszahlungen möglich. Dies kann auch eintreten, wenn eine Haushaltssperre angeordnet wird oder, wenn Haushaltsmittel nach dem festgestellten Haushaltsplan nicht vollständig verfügbar sind.