FAQ zum Ideenwettbewerb

1. Was steckt hinter dem Ideenwettbewerb?
Der Einzelhandel steckt bundesweit in einem umfassenden Veränderungsprozess. Die Digitalisierung und die Nachwirkungen der Corona-Pandemie lassen den Online-Handel zum immer wichtiger werdenden Absatzkanal werden. Für den stationären Handel als Zugpferd für die Innenstadt, die Stadtteilzentren und Magistralen stellt dies eine Herausforderung dar. Der Ideenwettbewerb soll einen Anlass bieten, neu über die Bedeutung der Zentren und Möglichkeiten von multifunktionalen Nutzungskonzepten zur Attraktivitätssteigerung nachzudenken.
Das Amt für Wirtschaftsförderung (hier das Team des Digital- und Kreativwirtschaft) ruft daher zum Ideenwettbewerb auf. Leipziger Unternehmen*innen und Akteure haben die Möglichkeit kostenfrei ihre Laden-, Ausstellungs- oder Veranstaltungskonzepte temporär zu erproben.

2. Was wird im Rahmen des Wettbewerbs als Pop-Up-Store verstanden?
Unter einem Pop-up-Store wird ein Laden-, Ausstellungs- oder Veranstaltungskonzept verstanden, der zeitlich befristet und in übergangsweise leerstehenden Verkaufs- bzw. Lagerräumen umgesetzt wird.

3. Wer kann sich bewerben?
Der Wettbewerb richtet sich an Gründer*innen ebenso wie an etablierte Akteur*innen der Leipziger Wirtschaft. Die Bewerber*innen müssen eine gewinnorientierte gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausüben. Auch Einrichtungen, die gemeinnützig im Sinne von § 52 AO oder im öffentlichen Interesse mit wirtschaftsfördernder Wirkung tätig sind, können ihre Ideen einreichen.
Bewerber*innen müssen den Gewerbebetrieb in Form einer Hauptniederlassung oder einer rechtlich selbstständigen Betriebsstätte in Leipzig angemeldet haben. Interessent*innen, die nicht gewerblich tätig sind, müssen im Gebiet der Stadt Leipzig niedergelassen sein, bzw. den Sitz in Leipzig haben oder als natürliche Person mit Wohnsitz in der Stadt Leipzig angemeldet sein.

4. Bis wann kann ich meine Bewerbung einreichen?
Bewerbungsschluss ist der 25. September 2022 (23:59 Uhr).

5. Was muss ich im Rahmen einer Bewerbung einreichen?
Damit die Bewerbung im Rahmen des Ideenwettbewerbs berücksichtigt werden kann, muss neben einem kurzen (max. 30 Sekunden) Bewerbungsvideo auch eine Projektbeschreibung (ca. 2 Seiten, formlos) eingereicht werden. Diese muss neben den unter 6. aufgelisteten Punkten auch formelle Angaben zu Kontaktdaten und der Rechtsform enthalten.
Die formlose Projektbeschreibung sowie eine Verlinkung zum Bewerbungsvideo muss bis zum 25. September 2022 (23:59 Uhr) an popup@kreativwirtschaft-leipzig.de gesendet werden.

6. Auf welche Kriterien wird Wert gelegt?
Der/Die Gewinner*in wird aufgrund eines stimmigen Konzeptes ermittelt. Dabei sind die folgenden Kriterien relevant, zu denen jeweils kurze Ausführungen zu machen sind.
• Was befähigt Euch dazu einen Pop-up Store umzusetzen? Über welche Erfahrungen verfügt Ihr?
• Was ist der Zweck Eures Vorhabens und was ist das Besondere an Eurer Idee?
• Was ist Euer langfristiges unternehmerisches Ziel?
• Inwieweit ist Euer Angebot regional und/oder ökologisch nachhaltig?
• Wie beschreibt Ihr Eure Kundenzielgruppe?
• Welchen Nutzen hat Euer Angebot für Eure potentiellen Zielgruppen?
• Wie erfahren Eure Kundenzielgruppen von Eurem Pop-up Store-Angebot?
• Wie plant Ihr die organisatorische Umsetzung des Pop-up Stores (Abdeckung der Öffnungszeiten, eingesetzte Mitarbeiter etc.)?
• Wie stellt Ihr Euch die visuelle Umsetzung des Ladens vor (z.B. Sichtbarkeit im Laufbereich Kundschaft)?
Regionale und ökologisch nachhaltige Geschäftskonzepte erhalten in der Bewertung Extrapunkte.

7. Wie wird der/die Gewinner*in ermittelt (Modus)?
Der Modus zur Gewinnerermittlung fußt auf zwei Säulen:
1) fünfköpfige Jury
Die Jury besteht aus je einer Vertreter*in von den Höfen am Brühl, den Promenaden Hauptbahnhof sowie der Industrie- und Handelskammer Leipzig, dem Amt für Wirtschaftsförderung und dem Citymanager.
Die Bewertung erfolgt unter folgenden Kriterien: Plausibilität, Vollständigkeit, Innovationsgrad/ Kundennutzen, Marktpotential/ Wettbewerb, Standortbedeutung. Aus dieser Bewertung wird eine TOP 3 oder TOP 5 gebildet, die der Öffentlichkeit bekannt gegeben wird.
2) Online-Voting
Nach Bekanntgabe der TOP 3 bzw. TOP 5 wird die Öffentlichkeit über ein Online-Voting für 1 Woche (4. Oktober 2022 // 12:00 Uhr bis 10. Oktober 2022 // 12:00 Uhr) die Möglichkeit haben, für ihr Lieblingsprojekt abzustimmen. Die Projekte mit den meisten Stimmen gewinnen (jeweils eins pro Fläche).

8. Wie und wann wird der Gewinner bekanntgegeben?
Der/Die Sieger*in wird Ende Oktober im Rahmen einer kleinen Siegerehrung in den Pop-up Räumen offiziell bekannt gegeben. Alle Teilnehmer*innen werden jedoch vorab nach Ausgang des Online Votings informiert.

9. Was ist der Gewinn?
Der/die Gewinner*in des Ideenwettbewerbs kann für einen Monat kostenfrei eine Ladenfläche in den Höfen am Brühl oder in den Promenaden im Hauptbahnhof nutzen.

10. Welche Flächen stehen zur Verfügung?
Es steht eine Fläche in den Höfen am Brühl und eine in den Promenaden am Hauptbahnhof zur Verfügung. Die Bewerber*innen müssen sich in ihrem Bewerbungsschreiben für eine Fläche entscheiden.

11. Wie große werden die Flächen sein?
Die Ladenfläche in den Höfen am Brühl ist 122m² und liegt im 1. OG neben dem Eiscafé "La Luna". Die Ladenfläche in den Promenaden Hauptbahnhof ist 70,05 m² und liegt im Erdgeschoss (ehemals Sympatico).

12. Welche Voraussetzungen wird es auf den Flächen geben?
Beide Flächen verfügen über Beleuchtung und sind einzugsfertig.

13. Ab wann und wie lange kann die Fläche genutzt werden?
Beide Flächen können vom 1. November bis 30. November 2022 genutzt werden.

14. Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich gewinne?
Die Fläche in den Höfen am Brühl wird miet- und kautionsfrei von den Höfen am Brühl und den Hauptbahnhof Promenaden zur Verfügung gestellt. Die jeweils anfallenden Nebenkosten werden vom Amt für Wirtschaftsförderung übernommen. Der Strom muss selbst angemeldet werden und wird jeweils nach Verbrauch bezahlt. Inneneinrichtung und ggf. Ladenbau sowie Internet müssen von den Gewinner*innen selbst übernommen werden.

15. Muss ich einen Mietvertrag unterzeichnen?
Ja, die Gewinner*innen werden zum Zwecke der temporären Nutzung je nach Favorisierung einen Nutzungsvertrag mit den Höfen am Brühl und den Hauptbahnhof Promenaden unterzeichnen.

16. Was muss ich sonst noch beachten?
Für beide Flächen gilt, dass die Öffnungszeiten des Centers von den Gewinner*innen abgedeckt werden (Montag bis Samstag von 10 Uhr bis 20 Uhr). Deswegen empfiehlt sich ggf. eine Bewerbung als Team. Gastronomieprojekte können nur eingeschränkt teilnehmen, da bspw. keine Fettabluft in den Flächen vorhanden ist.

17. Darf ich die Informationen rund um den Ideenwettbewerb weitergeben?
Gerne können Interessent*innen und Bewerber*innen die Informationen zum Wettbewerb teilen und ihre Netzwerke auf das Online-Voting aufmerksam machen.

18. Können Informationen über mich in der Presse verbreitet werden?
Im Rahmen der Berichterstattung über den Wettbewerb können Fotos, Film- sowie Tonmitschnitte im angemessenen Umfang veröffentlicht und ggf. auch durch andere Medien genutzt werden. Alle Teilnehmer des Ideenwettbewerbs erklären sich damit einverstanden, zu Zwecken der Berichterstattung im angemessenen Umfang zur Verfügung zu stehen.