Fotografen verdienen ihre Honorare nicht allein durch ihre Shootings, sondern sie sind auch Händler ihrer eigenen urheberrechtlichen Nutzungsrechte. Diese Rechte haben einen Wert, welcher mit dem Honorar / der Lizenzgebühr vergütet wird. Aber auch, wenn das Werk des Künstlers ohne seine Einwilligung genutzt wurde, wird ein Honorar fällig. Dieser Schadenersatz ist meist doppelt so hoch, wie das regulär zu zahlende Honorar.
Anmeldung bis zum 18. Januar 2021
Im kostenfreien Online-Seminar am&60; 22. Januar 2021 von 10 bis zirka 11.30 Uhr erläutern wir speziell für Fotografen die Grundlagen des Urheberrechts, welche Inhalte eine Lizenzvereinbarung haben sollte, welche Ansprüche dem Kreativen im Falle von Content-Klau durch Dritte zustehen und wie sich die Höhe des Schadenersatzes in diesen Fällen berechnet. Dr. Jonas Kahl, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht führt in das Thema ein und gibt Tipps und Hinweise für einen angemessenen Umgang mit Lizenzrechten. Ansprechpartnerin ist Anett Fritzsche.